Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und Auskünfte. Hiervon abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur dann, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
An Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder verwertet noch Dritten zugänglich gemacht werden. Beziehen sich Angebote und Auftragsbestätigungen auf unser Prospektmaterial, so gilt jeweils die letzte Ausgabe.
Wir behalten uns formale und technische Verbesserungen unserer Produkte zur Aufrechterhaltung des Standes der Technik vor. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich bis zur Auftragsbestätigung.
Der Umfang der beiderseitigen Verpflichtungen richtet sich nach dem schriftlich erteilten Inhalt der Auftragsbestätigung sowie diesen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen.
Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Lieferung. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, gelten die zu Zeit der Lieferung gültigen Preise, übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Alle Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 6 Tagen netto, d.h. ohne Abzug zahlbar. Ein Skontoabzug ist nur gestattet, wenn und soweit dies ausdrücklich in der Rechnung genehmigt ist. Die Aufrechnung durch den Besteller ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um rechtskräftig festgestellte oder umstrittene Forderungen. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Wir behalten uns vor, einen weiteren Schaden geltend zu machen. Bei Anlagen über 50.000 EUR Auftragswert werden 30% Anzahlung 7 Tage vor Montagebeginn fällig. Der Restbetrag ist mit der Abnahme des Werkes fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges. Die Inbetriebnahme der der Anlage erfolgt erst nach Zahlungseingang aller Teilrechnungen.
Vereinbarte Lieferfristen sind einzuhalten. Andere Ansprüche wegen Verzuges, insbesondere auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt.
Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis alle unsere gegenwärtigen Ansprüche gegen den Besteller sowie die künftigen, soweit sie mit der
gelieferten Ware in Zusammengang stehen, erfüllt sind.
Offensichtliche Mängel müssen von Kaufleuten unverzüglich nach Erhalt unserer Liefergegenstände schriftlich und spezifiziert gerügt werden.
Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Alle Angaben auf Leistungsertrag beruhen auf Angaben des Herstellers. Die Gewährleistungspflicht beträgt 24 Monate, beginnend mit dem Tag der Lieferung.
Nicht ausdrücklich in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen zugesandte Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Rat und Auskunft über die Eigenschaften und Eignung unserer Produkte für den vorgesehenen Verwendungszweck geben wir nach bestem Wissen. Für Schäden, die dem Besteller dadurch entstehen, dass er das Produkt zu Zwecken, mit denen wir nicht rechnen müssen, nutzt, haften wir nicht.
Wird uns die Lieferung aus von uns zu vertretenden Gründen nachträglich unmöglich, ist der Besteller zum Rücktritt des Vertrages berechtigt.
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist unser Geschäftssitz. Gerichtsstand für beide Teile ist Gelnhausen oder nach unserer Wahl der Gerichtsstand des Bestellers.
next energy GmbH
Feldstraße 4
63636 Brachttal
Geschäftsführer: Torsten Eurich
Amtsgericht Gelnhausen HRB-Nr. 94661